Versicherung

Zahnfee für alle!

 Lebenslang ein gutes Gebiss? Sie tun sicher einiges dafur, pflegen Ihre Zäne und gehen zur Vorsorge. Was aber, wenn doch mal etwas Größeres ansteht? Moderne Methoden machen heute vieles möglich. Allerdings haben die aufwendigen Behandlungen und hochwertigen Materialien ihren Preis. Mit dem Testsieger der Zahnzusatz-Versicherungen sind Sie nun auf der sicheren Seite.

Sterbegeld als Schutz

Der Tod ist in unserer Gesellschaft noch immer ein Thema, über das ungern gesprochen wird. Ebenso wenig fällt es den Menschen leicht, über das eigene Lebensende nachzudenken oder gar für die eigene Bestattung vorzusorgen.

Neben den emotionalen Belastungen bei einem Trauerfall können die Bestattungskosten zu einem ernsten finanziellen Problem für die Angehörigen werden ...

Beratung nach dem Reinheitsgebot

Das Reinheitsgebot ist eines der ältesten „Verbraucherschutzgesetze“ der Welt. Es gibt den Kunden die Sicherheit, dass für ein Qualitätsprodukt nur fest definierte Inhalte verwendet werden. Wir haben das historische Reinheitsgebot für die Bayerische neu interpretiert: Unsere Kunden sollen sich auf die Qualität unserer Angebote, der Services und der persönlichen Beratung verlassen können.


Finanzielle Änderungen in 2023

Dieser Jahr wird für die Finanzwelt ein Jahr voller Veränderungen sein. Mit dem Regierungswechsel von CDU zur Ampelkoalition (SPD, FDP, Grüne) im vergangenen Jahr hat die Finanzwelt bereits einige Änderungen erlebt.

 

Jetzt gibt es einige wichtige finanzielle Veränderungen, die die Deutschen im Jahr 2023 betreffen werden:

 

Eine der wichtigsten Veränderungen ist die Inflation, die von der Bundesregierung auf 7% prognostiziert wird. Das Statistische Bundesamt hat neulich 8,7% gemeldet. Dies bedeutet, dass das Geld der Deutschen an Kaufkraft noch weiter an Wert verliert.

 

Eine weitere wichtige Veränderung betrifft das Immobilien-Erben, das teurer wird und Eltern mehr Kindergeld erhalten. Es kommen auch neue Euro-Münzen in Umlauf. Eine bedeutende Veränderung ist die Abschaffung des Hartz IV-Systems, das durch das Bürgergeld ersetzt wird.

 

Eine weitere wichtige Veränderung betrifft die Homeoffice-Pauschale, die ab 2023 auf 210 Tage erhöht wird, anstatt 120 Tage. Viele weitere Veränderungen erfahren Sie in diesem Beitrag...

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Entlastungspaket 3 (III) und womit Sie von der Ampel rechnen können

Die Lebenserhaltungskosten schießen in die Höhe und viele Haushalte wissen nicht, wie sie die zusätzlichen Kosten decken sollen. Jetzt hat die Bundesregierung das Entlastungspaket III beschlossen, um Bürger zu unterstützen.

Da die Gesetze sich gefühlt täglich ändern, möchte ich die Leistungen aus dem Entlastungspaket 3 kurz zusammenfassen.

 

 

 

 

 

 

  Mit diesen Entlastungen können unsere Kunden rechnen:

 

 

  • Rentner, Studenten und Fachschüler bekommen zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale. Die Pauschale beträgt:
    • 300 Euro für Rentner
    • 200 Euro für Studenten und Fachschüler (Onlinepräsenz, wo die Anträge gestellt werden, ist noch in Arbeit)

 

 

 

  • Bezieher von Wohngeld bekommen einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss. Außerdem soll der Kreis der Berechtigten von 700.000 auf 2 Millionen Menschen erweitert werden. Der Heizkostenzuschuss beträgt:
    • für einen Single-Haushalt: 415 Euro
    • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 540 Euro
    • 100 Euro für jede weitere Person im Haushalt
    • Nach dieser Einmalzahlung wird der Zuschuss für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert.

 

 

 

  • Es ist eine Strompreis-Bremse geplant. Dabei wird der Strompreis für den Basisverbrauch reduziert. Allerdings gibt es für den zusätzlichen Stromverbrauch keine Preisgrenze.

 

 

 

  • Da das 9-Euro-Ticket so beliebt war, ist ein bundesweites Nahverkehrsticket geplant. Das neue ÖPNV-Ticket soll zwischen 49 und 69 Euro kosten. Aktuell gilt noch das  29-Euro-Ticket.

 

 

 

  • Hartz 4 wird zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Dabei orientieren sich die Anhebungen der Regelsätze in Zukunft an der bevorstehenden Inflationsrate und nicht mehr an zurückliegenden Preissteigerungen.

 

 

 

  • Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben.

 

 

 

  • Alle Bürger, die unter 2.000 Euro brutto im Monat verdienen, zahlen ab dem 1. Januar 2023 keine Einkommenssteuer mehr.

 

 

 

  • Arbeitgeber können Einmalzahlungen an Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabefrei zahlen.

 

 

 

  • Die Doppelbesteuerung der Rente wird 2023 abgeschafft. So können Rentenbeiträge während der Erwerbstätigkeit voll von der Steuer abgesetzt werden.

 

Sollten Sie noch fragen haben, sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Termin an oder vereinbaren Sie online einen Termin unten rechts.

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EU-Whistleblowing-Richtlinie auf Unternehmen

 Photo by Oskar Smethurst from Pexels

 

Der Fall Edward Snowden hat 2013 die Menschen weltweit für den Wert sensibilisiert, die Whistleblower in einer demokratischen Gesellschaft haben. Whistleblower oder Hinweisgeber:innen stellen einen wichtigen Bestandteil einer offenen und transparenten Gesellschaft dar.

 

Sie bringen den Mut auf, mit ihren Meldungen Missstände aufzudecken. Im Gegenzug sollten sie vor Konsequenzen und Repressalien wie einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung geschützt sein.

 

Das EU-Parlament hat aus diesem Grund die sogenannte Whistleblowing-Richtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU) 2019/1937) beschlossen, die am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten ist.

  

Ziel der Richtlinie: 

  • Verstöße aufdecken und unterbinden
  • Rechtsdurchsetzung verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgeber:innen wirksam vor Repressalien geschützt werden
  • Hinweisgeber:innen können weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden

Wann wird die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt?

Die Umsetzung in deutsches Recht sollte bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen, doch die Bundesregierung hat die Frist ohne ein entsprechendes Gesetz verstreichen lassen. Die Parteien der Ampel-Koalition haben sich in ihrem Koalitionsvertrag allerdings darauf geeinigt, die Richtlinie „rechtssicher und praktikabel“ umzusetzen und über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinauszugehen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz am Ende tatsächlich aussieht, wann es umgesetzt wird und welche Punkte es beinhaltet. Bis dahin können sich Beschäftigte aber direkt auf die EU-Richtlinie berufen. Im Fall der Fälle stehen Hinweisgeber:innen aktuell also nicht ganz schutzlos da.

 

Wer ist von der Richtlinie betroffen?

Kleine und große Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohner:innen müssen EU-weit künftig sichere, interne Meldekanäle für Hinweisgeber:innen bereitstellen.

 

Für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen gilt diese Pflicht schon seit Ende 2021, für Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeiter:innen gibt es eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren.

Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf das Melden von Missständen mit Bezug auf EU-Recht, wie etwa Steuerbetrug, Geldwäsche oder Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit sowie Verbraucher- und Datenschutz. Die EU ermuntert die nationalen Gesetzgeber jedoch, diesen Anwendungsbereich im nationalen Gesetz zu erweitern, die Richtlinie also auf Verstöße gegen deutsches Recht auszuweiten.

 

Welche Sanktionen gibt es?

In der EU-Richtlinie sind auch Sanktionen vorgesehen. So müssen Unternehmen, die das Melden von Missständen behindern oder zu behindern versuchen, mit Strafen rechnen. Gleiches gilt, wenn Unternehmen die Identität der Hinweisgeber:innen nicht vertraulich behandeln. Ebenso sollen Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower geahndet werden. Wie hoch diese Sanktionen ausfallen werden, ist Sache der nationalen Gesetzgeber. Auch hier gibt es erst eine konkrete Antwort, wenn die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist.

Für juristische Personen des öffentlichen Sektors gibt es allerdings jetzt schon konkrete Vorgaben. So sind diese seit dem 18. Dezember 2021 verpflichtet, interne Meldesysteme für Hinweisgeber:innen einzurichten.

 

Was bedeutet das für Ihren Versicherungsschutz?

Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche compliance-relevante Verstöße gegen Gesetze oder sonstige Unternehmensvorschriften. Sofern Ihnen ein solcher Verstoß vorgeworfen wird, sind sie mit dem Straf-Rechtsschutz für Unternehmen optimal abgesichert.

 

Haben Sie Fragen dazu? Dann wenden Sie sich gerne an mich.

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