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Entlastungspaket 3 (III) und womit Sie von der Ampel rechnen können

Die Lebenserhaltungskosten schießen in die Höhe und viele Haushalte wissen nicht, wie sie die zusätzlichen Kosten decken sollen. Jetzt hat die Bundesregierung das Entlastungspaket III beschlossen, um Bürger zu unterstützen.

Da die Gesetze sich gefühlt täglich ändern, möchte ich die Leistungen aus dem Entlastungspaket 3 kurz zusammenfassen.

 

 

 

 

 

 

  Mit diesen Entlastungen können unsere Kunden rechnen:

 

 

  • Rentner, Studenten und Fachschüler bekommen zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale. Die Pauschale beträgt:
    • 300 Euro für Rentner
    • 200 Euro für Studenten und Fachschüler (Onlinepräsenz, wo die Anträge gestellt werden, ist noch in Arbeit)

 

 

 

  • Bezieher von Wohngeld bekommen einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss. Außerdem soll der Kreis der Berechtigten von 700.000 auf 2 Millionen Menschen erweitert werden. Der Heizkostenzuschuss beträgt:
    • für einen Single-Haushalt: 415 Euro
    • für einen Zwei-Personen-Haushalt: 540 Euro
    • 100 Euro für jede weitere Person im Haushalt
    • Nach dieser Einmalzahlung wird der Zuschuss für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert.

 

 

 

  • Es ist eine Strompreis-Bremse geplant. Dabei wird der Strompreis für den Basisverbrauch reduziert. Allerdings gibt es für den zusätzlichen Stromverbrauch keine Preisgrenze.

 

 

 

  • Da das 9-Euro-Ticket so beliebt war, ist ein bundesweites Nahverkehrsticket geplant. Das neue ÖPNV-Ticket soll zwischen 49 und 69 Euro kosten. Aktuell gilt noch das  29-Euro-Ticket.

 

 

 

  • Hartz 4 wird zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst. Dabei orientieren sich die Anhebungen der Regelsätze in Zukunft an der bevorstehenden Inflationsrate und nicht mehr an zurückliegenden Preissteigerungen.

 

 

 

  • Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben.

 

 

 

  • Alle Bürger, die unter 2.000 Euro brutto im Monat verdienen, zahlen ab dem 1. Januar 2023 keine Einkommenssteuer mehr.

 

 

 

  • Arbeitgeber können Einmalzahlungen an Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabefrei zahlen.

 

 

 

  • Die Doppelbesteuerung der Rente wird 2023 abgeschafft. So können Rentenbeiträge während der Erwerbstätigkeit voll von der Steuer abgesetzt werden.

 

Sollten Sie noch fragen haben, sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Termin an oder vereinbaren Sie online einen Termin unten rechts.

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