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Fragen und Antworten zum E-Scooter

Die sogenannten Elektro-Trittroller sind zur Zeit voll im Trend. Es häufen sich die Fragen zum Thema E-Scooter. Darum haben wir uns gedacht, die wichtigsten Fakten nochmals zusammenzufassen. Außerdem habe ich hier noch ein interessantes Erklärvideo.

https://youtu.be/J3PoUjq6tho

Ab wann tritt die Verordnung in Kraft und ab wann dürfen E-Scooter fahren?
Der Bundesrat hat am 17.05.2019 der Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zugestimmt. Bevor E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, muss die Bundesregierung noch einige Änderungen vornehmen und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden. Das Inkrafttreten wird im Juni passieren, im Gespräch ist der 15. Juni.


Ist eine Versicherung Pflicht?
Ja, es handelt sich um eine Pflichtversicherung, eine Deckung über die Privathaftpflichtversicherung ist daher nicht möglich.

Was kostet die Versicherung für einen E-Scooter?
Wir legen für den Tarif unsere Mopedprämien zu Grunde. Für die Kraftfahrzeu-Haftpflichtversicherung für einen Fahrer über 23 kostet es für die Saison 2019/2020 39,70 €
Eine Teilkaskoversicherung für die Absicherung z. B. gegen Diebstahl kann auch abgeschlossen werden und kostet
Wer darf die E-Scooter fahren?
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h dürfen von Personen gefahren werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben.


Wird ein Führerschein benötigt?
Nein
Besteht eine Helmpflicht?
Nein
Fairer Hinweis: Auch wenn keine Helmpflicht besteht, empfehlen wir zur eigenen Sicherheit das Tragen eines Sicherheitshelms.


Wo dürfen Roller gefahren werden?
E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen bzw. Radfahrstreifen fahren. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Das Fahren auf einem Gehweg ist mit dem E-Scooter nicht erlaubt.


Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Die Verordnung sieht vor, dass die Fahrzeuge eine Lenk- und Haltestange, Bremsen sowie eine Beleuchtungsanlage benötigen. Darüber hinaus Die E-Scooter benötigen eine amtliche Betriebserlaubnis, um auf öffentlichem Gelände gefahren werden zu dürfen. Liegt diese nicht vor, so darf der E-Scooter nur auf Privatgelände gefahren werden. Wird dennoch ein solcher E-Scooter auf der Straße genutzt, ist das ein Verstoß gegen die StVZO.
Was passiert mit den Rollern, die keine Straßenzulassung haben, nach Inkrafttreten der Verordnung?
Diese bekommen nicht automatisch eine Straßenzulassung. Aber der Hersteller kann beim Kraftfahrtbundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen. Alternativ kann der Halter eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) einholen. In jedem Fall benötigt der E-Scooter eine individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).
Was ist mit anderen Elektrokleinstfahrzeugen (Hoverboards, Mono-Wheels) ?
Hierzu liegen leider noch keine Informationen vor. Aktuell dürfen diese Fahrzeuge jedoch nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings ist hierfür eine Ausnahmeregelung geplant.
Können alle E- Scooter bei der Bayerischen versichert werden?
Es können die E-Scooter versichert werden, die eine amtliche Betriebserlaubnis und damit eine  Zulassung haben
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Darf ich meinen versicherten E-Scooter auch an einen Freund ausleihen?
Ja, der Fahrerkreis ist nicht eingegrenzt

Wie lange läuft meine Versicherung?
Analog zu den bekannten Mopedkennzeichen, läuft das Versicherungsjahr bis zum letzten Tag im Februar, in dieser Saison also bis zum 29.02.2020

Erhalte ich ein Kennzeichen wie bei einen Moped?
Nicht ganz, es wird eine Plakette, die vergleichbar ist mit einer Autobahnvignette. Aber der Ablauf für die Versicherung ist wie bei einem Mopedkennzeichen.

Was ist, wenn mir jemand mein Plakette zerstört?
In diesem Fall bekommen sie von uns eine neue Plakette ausgestellt.

Muss ich mein E-Scooter abschließen wie ein Fahrrad?
Wenn eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wurde, muss der Scooter bei Nichtbenutzung abgeschlossen sein.

Muss ich meinen Versicherungsschein mit mir führen?
Ja, es ist analog wie beim Moped wichtig, dass die Versicherungsbestätigung mit sich geführt wird.


Bin ich versichert, auch wenn ich auf dem Gehweg fahre?
Ja, auch wenn das Fahren auf dem Gehweg nicht zulässig ist, besteht dennoch Versicherungsschutz.

Wo kann ich mich informieren und abschließen?

Sie können Sich auf hier weiter informieren und auch online abschließen.

 

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